AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hager Hygiene GmbH
§ 1 Angebot, Bestellung, Auftragsbestätigung
Unsere Angebote sind in allen Teilen freibleibend und für uns unverbindlich. Mit der Annahme des Angebots sind diese Verkaufs- und Lieferbedingungen vom Käufer angenommen, zugleich auch für alle künftigen Geschäfte. Abweichungen von unseren Verkaufsbedingungen, insbesondere Bedingungen des Käufers, gelten nur, wenn Sie von uns schriftlich bestätigt werden. Bestellungen, sowie mündliche Vereinbarungen sind für uns nur verbindlich, wenn wir Sie schriftlich bestätigen.
§ 2 Qualität und Muster
Für handelsübliche Beschaffenheit leistet der Verkäufer Gewähr. Bei Maß-, Gewichts und Leistungsangaben sind handelsübliche Toleranzen vorbehalten. Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Produkte sind jedoch unverbindlich und befreien den Käufer nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.
§ 3 Preise – Entgelte
Eine Festpreisvereinbarung bedarf der ausdrücklichen Bestätigung.
§ 4 Rechnungen – Fälligkeit – Verzug – Zahlungen
Wenn nicht ausdrücklich anders angeben, versteht sich der Rechnungsbetrag in c (Euro). Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb 8 Tagen mit 2% Skonto, innerhalb 30 Tagen netto Kasse. Fristberechnung ab Rechnungsdatum, maßgeblich ist Zahlungseingang. Der Käufer kommt in Verzug, wenn er nach 30 Tagen nicht bezahlt hat. Die Höhe der Verzugszinsen richtet sich nach dem gesetzlichen Zinssatz von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB. Verzugszinsen sind stets zahlbar. Zahlungen gelten als am Tag des Einganges der Gutschrift von der Bank geleistet. Bei Wechseln oder Schecks behält sich der Verkäufer deren Annahme vor. Die Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers. Gegenforderungen dürfen nicht aufgerechnet werden.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum der Ware bis zur völligen Bezahlung aller, auch künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer vor, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber dem Kunden in laufender Rechnung buchen (Kontokorrent – Vorbehalt). Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen, der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand weiter zu verkaufen, er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Ansprüche – einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent – gegen Dritte, die ihm im Zusammenhang mit der Verwendung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, insbesondere aufgrund von Weitveräußerung zustehen, in Höhe des Rechnungswertes unserer Waren an uns ab. Die Abtretung dient der Sicherung aller Forderungen, insbesondere auch Schadensersatzforderungen die wir gegen den Käufer haben. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. In diesem Fall können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetreten Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Der Käufer verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Käufers freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt.
§ 5 Lieferfrist – Lieferung
Die vom Verkäufer genannten Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind als „verbindlicher Liefertermin“ vom Verkäufer schriftlich bestätigt worden. Die Leistung durch den Verkäufer steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Findet keine Selbstbelieferung statt, gilt der Kaufvertrag als nicht geschlossen. Ein vom Verkäufer übernommenes Beschaffungsrisiko besteht nicht. Im Übrigen ist der Käufer im Falle eines vom Verkäufer zu vertretenden Verzuges zur Geltendmachung weiterer Rechte erst berechtigt, wenn eine von ihm nach Verzugseintritt gesetzte Nachfrist von mindestens drei Wochen fruchtlos verstrichen ist. Jede Lieferung, auch solche aus laufenden Abschlüssen, gilt als besonderes Geschäft und ist ohne Einfluss auf folgende. Erfolgt die Abnahme abgeschlossener Mengen nicht nach Vereinbarung, so ist der Verkäufer berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Ist der Käufer mit seinen Zahlungen im Rückstand, so ist der Verkäufer berechtigt, alle Lieferungen bis zur Erfüllung der geschuldeten Leistungen zurückzuhalten.
§ 7 Versand – Transportgefährdung – Gefahrenübergang
Alle Sendungen sind bis zum Übergabepunkt beim Kunden versichert. Unsere Lieferpflicht gilt als erfüllt, wenn die Ware unser Werk oder unser Lager verlassen hat oder dem Transportunternehmen übergeben ist. Der Abschluss von weiteren Transport- und sonstigen Versicherungen bleibt dem Käufer überlassen, bzw. erfolgt nur gegen Prämienberechnung.
§ 8 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Erbringung der Leistung um eine angemessene Zeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils des Vertrags zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aus- und Einfuhrverbote, Roh- und Brennstoffmangel, Feuer, Verkehrssperrungen, Störungen des Betriebes oder Transports sowie ähnliche Umstände, auch bei Vorlieferanten, gleich Schadensersatzansprüche des Käufers sind bei höherer Gewalt ausgeschlossen, soweit bei uns weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn Sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen.
§ 9 Haftung für Mängel / Gewährleistung
Der Käufer hat unsere Lieferungen und Leistungen unverzüglich nach Wareneingang sachlich und fachlich zu kontrollieren bzw. Warenprüfung anhand unserer Versandunterlagen durchzuführen. Von dieser Prüfpflicht kann er nicht entbunden werden. Bei berechtigten Beanstandungen leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlagen Nachbesserung und Ersatzlieferung fehl, kann der Käufer die Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung des Preises verlangen. Schadensersatzansprüche sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, dass bei uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Mängelrügen müssen innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich geltend gemacht werden, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Käufer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch einen Monat nach Empfang der Waren schriftlich zu rügen. Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Die Gewährleistungsfrist beträgt grundsätzlich ein Jahr ab Anlieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist. Mängelrügen berechtigen nicht zur Zurückhaltung der Kaufpreisforderungen.
§ 10 Haftungsbeschränkung
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittschaden. Dies gilt auch bei fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Wir haften jedoch nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Käufers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Käufers.
§ 11 Steuerrecht EU
Der Käufer haftet für die Unrichtigkeit von Mitteilungen, die er uns im Rahmen der Inanspruchnahme der Umsatzsteuerfreiheit für Lieferung im innergemeinschaftlichen Verkehr macht. Entstehen uns durch die Ermittlung der Identifikationsnummer des Käufers Aufwendungen, so sind wir berechtigt, ihm die in Rechnung zu stellen.
§ 12 Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle sich mittelbare, oder unmittelbare aus diesem Vertragsverhältnis ergebenen Verpflichtungen, einschließlich der Zahlungspflicht, ist unser Firmensitz. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich – rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand Pirmasens. Dasselbe gilt, wenn die Käufer im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Wir sind auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Käufers zuständig ist.
§ 13 Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt ausschließlich das Recht Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN kaufrechtes ist ausgeschlossen.
§ 14 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so werden – auch wenn es sich um wesentliche Teile handelt – die übrigen Inhalte hiervon nicht berührt.
Hager Hygiene GmbH
Moschelhalde 1a., 67714 Waldfischbach-Burgalben
Stand: 1. Oktober 2004